AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gebr. Protze GmbH

  1. Vorbemerkung

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei Abschluss sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Verträge gegenüber Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer), sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichen Sondervermögen.

  1. Allgemeines

Die nachstehend wiedergegebenen Geschäftsbedingungen gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung bzw. Leistung als anerkannt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden weder durch Schweigen, noch durch Auftragsannahme Vertragsgegenstand, es sei denn Individualvereinbarungen werden ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

  • Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Wird eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt, ist diese maßgeblich. Soweit unsere Mitarbeiter Bestellungen aufnehmen, Zusagen machen oder Zahlungen entgegennehmen, bedarf dies zur Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Unterzeichnete Bestellungen vom Besteller sind ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.

Der Besteller haftet für die Richtigkeit der von ihm verfügten Unterlagen wie Zeichnungen, Muster, Lehren, usw. und Angaben über Einsatzbedingungen. Mündliche Angaben über Abmessungen und dergleichen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Muster werden gegen Berechnung geliefert.

An allen Angeboten, Schriftwechsel, Auftragsbestätigungen oder aus anderem Anlass gegebene Unterlagen oder Muster behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

  1. Preis und Zahlung

Alle Preisangaben versehen sich in EURO zzgl. Gesetzl. Mehrwertsteuer, ab Werk oder bei Exportsendungen frei deutscher Grenze, bzw. fob deutscher Hafen. Fracht, Porto und Wertversicherung sind nicht eingeschlossen.

Sollten zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen, gelten unsere zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise.

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nicht Zielverlängerung oder Skontogewährung im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Rechnungen über Dienstleistungen, wie beispielsweise Reparaturen oder Schärfarbeiten sind sofort und ohne Skontoabzug zu zahlen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, vom Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Satz der Großbanken für Kontokorrentkredite zuzüglich eines eventuellen sonstigen Verzugsschadens zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.

Ein Zurückhaltungsrecht und/oder Leistungsverweigerungsrecht des Kunden aus einem anderen Vertragsverhältnis ist ausgeschlossen. Eine Aufrechnung kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Gegenforderungen erfolgen. Eine Abtretung von Forderungen bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

In Abweichung von den §§ 366, 367 BGB wird eine Zahlung des Kunden zuerst auf die älteste Forderung verrechnet. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so sind wir berechtigt die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Wir sind außerdem berechtigt für durchgeführte Lieferungen sofortige Zahlung oder Sicherheitsleistung und für alle noch zu erbringenden Lieferungen oder Leistungen oder Teile davon Vorauszahlungen zu verlangen. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.

  1. Lieferungen, Verzögerung

Von uns genannte oder bestätigte Liefertermine sind nicht verbindlich, sondern geben lediglich einen ungefähren zeitlichen Anhaltspunkt. Eine Überschreitung von bis zu 6 Wochen ist somit noch rechtzeitig.

Die Einhaltung durch uns setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Parteien geregelt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, insb. die Beibringung erforderlicher Unterlagen erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Betriebsstörung bei uns oder anderen Lieferanten oder auf sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, zurückzuführen, die uns ohne eigenes Verschulden daran hindern, Liefertermine einzuhalten, so verschieben sich jeweilige Termine oder Fristen um die Dauer der Beeinträchtigung. Ereignisse solcher Art berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir aufgrund derartiger Ereignisse nachhaltig nicht in der Lag sind, zu liefern.

Wir sind zur Teillieferung berechtigt, wenn dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Sendungen werden grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Bestellers versandt.

Die unbeanstandete Übernahme der Ware gilt als Beweis für ordnungsgemäße Verpackung. Von uns oder Dritten gestellte Gebinde (z.B. Paletten) sind unverzüglich an uns oder die von uns bezeichnete Stelle auf Kosten des Kunden zurückzugeben. Bei anderweitiger Verwendung oder verspäteter Rückgabe werden entsprechende Kosten in handelsüblicher Höhe berechnet.

  1. Eigentumsvorbehalt

Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmen behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.

Solange das Eigentum noch nicht übertragen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer IV dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Warenveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zum Wert der sonstigen verarbeiteten Gegenstände. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

  • Widerrufsrecht

Ein Umtausch, der veräußerten Ware, ist nur innerhalb von 8 Tagen gegen Vorlage eines Nachweises (z.B. Rechnung, Kassenbon) möglich, wenn die Ware im einwandfreien Zustand zurückgegeben wird. Online veräußerte Waren liegen bei einwandfreiem Zustand und eines Nachweises, einer Umtauschfrist von 14 Tagen zugrunde.

Die Widerrufsfrist gilt ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Gebr. Protze GmbH) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandten Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist absenden.

Vom Widerrufsrecht ausgenommen sind Fernabsatzverträge zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.

Unternehmen sind vom Widerrufsrecht ausgenommen.

  • Gewährleistung

Wird für bestimmte, besonders gekennzeichnete Produkte eine Garantie übernommen, so richtet sich Art und Umfang der Garantieleistung nach den jeweiligen Garantiebestimmungen des Herstellers bzw. Vorlieferanten.

Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmen trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch zutreffende Herstellungsaussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache. Verlegt der Besteller von uns gelieferte Ware trotz erkennbarer Mängel, so entfällt jegliche Gewährleistung.

Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiteter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisung oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe dar.

Wird beim Ankauf der Sendung eine Beschädigung festgestellt, so muss der Empfänger sich diese sofort auf dem Frachtbrief bestätigen lassen. Bei Versand mittels LKW ist ein Protokoll aufzunehmen, in welchem der Umfang der Beschädigung genau verzeichnet ist. Dieses Protokoll ist vom Fahrer zu unterzeichnen. Maßgebend für etwaige Entschädigungen sind die Bedingungen unserer Versicherungsgesellschaft.

Bei Zahlungsverzug oder Kreditverfall können wir die Gewährleistung verweigern, bis der Besteller seine Zahlungspflicht in dem Umfang erfüllt, der dem Wert unserer Lieferung abzüglich einer vorhandenen Mängeln entsprechenden Kaufminderung entspricht.

Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafter Einbau durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung oder Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel.

  1. Datenschutz

Der Kunde erhält hiermit Kenntnis gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz, dass ggf. im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung anfallende personenbezogene Daten innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen von uns verarbeitet werden. Mit Vertragsschluss gilt die Einwilligung des Kunden als erteilt.

  1. Erfüllungsort/ Gerichtsstand/ Recht

Erfüllungsort ist der Sitz unserer Firma bzw. bei Streckengeschäften der Auslieferungsort des jeweiligen Lieferwerkes. Es gilt – auch bei Auslandsbeziehungen – nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere ist die Berufung auf internationale kaufrechtliche Regelung ausgeschlossen. Gerichtsstand für Vollkaufleute ist unser Firmensitz. Uns bleibt vorbehalten, den Kunden auch an dessen allgemeinen oder an jedem anderen begründeten Gerichtsstand zu verklagen.

  1. Unwirksamkeitsklausel

Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der Geschäftsbedingungen bleibt der übrige Vertragsinhalt hiervon unberührt.